Gleichberechtigung für alle Einkommen!

Die Unantastbarkeit von Vermögen begründet kein Recht auf Vermögensvermehrung. Vielmehr ist eine Beschränkung der Akkumulation von Vermögen nur über Vermögenszuwachssteuern möglich. Ansammlung von unproduktives Vermögen ist ab geringeren Beträgen zu unterbinden als die Konzentration von produktivem Eigentum (Kapital), die wirtschaftlich notwendig ist. Als Konsequenz werden – ideologisch neutrale – Grundregeln zur Besteuerung von Vermögenszuwachs unproduktiven Vermögens abgeleitet, die auf eine einheitliche und progressive Besteuerung aller Formen von unproduktivem Vermögenszuwachs hinauslaufen.

  15. Februar 2015    6' Lesezeit

Recht auf Vermögen – Recht auf Vermögensvermehrung?

Das Recht auf Eigentum ist eine wesentlicher Grundpfeiler der Moderne, der vielerorts im Grundrecht verankert ist. Im österreichischen Staatsgrundgesetz steht zum Beispiel: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.“1 Eine Enteignung hat also nur in besonderen Ausnahmen zu erfolgen, unter Schadloshaltung der Betroffenen.

Es gibt zugleich auch viele gewichtige Gründe, die für eine Beschränkung des Eigentums, sowohl natürlicher als auch juristischer Personen sprechen. Zum einen soll die Einflussnahme von konzentriertem Vermögen auf das freie demokratische Geschehen (z. B. durch massive Werbung, durch Stimmenkauf, etc.) unterbunden werden. Zum anderen führt ein allzu markantes Ungleichgewicht der Vermögensverteilung oftmals zu sozialer und politischer Instabilität, die es ebenfalls zu vermeiden gilt.

Glücklicherweise gibt es einen Weg, das übermäßige Akkumulieren von Wohlstand zu verhindern und dabei öffentliche Ausgaben zu finanzieren – ohne die „Unverletzlichkeit“ des Eigentums anzutasten. Aus dieser folgt nämlich nicht, dass auch die Eigentumsvermehrung unantastbar sei – im Übrigen auch nicht, dass überhaupt alle Güter zum Privateigentum werden können.2

Weil die Konzentration von Vermögen im liberalen Staat nicht durch Enteignung reguliert werden darf, kann sie nur sie durch eine Hemmung des Vermögenszuwachses erreicht werden. Es gibt deshalb kein Recht auf Vermögensvermehrung.

Kapital und unproduktives Eigentum – unterschiedliche Maßstäbe

Ab welchem Grad der Akkumulation der Staat eingreifen soll um eine weitere Konzentration von Eigentum zu unterbinden, hängt von der philosophischen, sozialpolitischen, aber auch wirtschaftlichen Einstellung ab. Die Unterscheidung zwischen Kapital, d.h. an der Erzeugung von Waren und Dienstleistungen beteiligten Produktionsmitteln und sonstigem, unproduktivem Eigentum3 ist dafür relevant.

Produktives Eigentum, das im Besitz von Unternehmen steht, muss zu einem gewissen Grad akkumuliert werden, um eine effiziente Produktion zu gewährleisten. Um Flugzeuge oder Kraftwerke zu bauen, aber auch wenn es um Dienstleistungen wie Betriebssysteme oder Suchmaschinen geht, müssen gewaltige Investitionen getätigt werden. Dafür ist ein hoher Grad von Konzentration erforderlich, der, wie eingangs erwähnt, jedoch aus verschiedenen Gründen problematisch ist. Es besteht jedenfalls eine Spannung zwischen der Notwendigkeit der Kapitakkumulation (die z. B. durch Investition vorangetrieben wird) und der zugleich unerlässlichen Restriktion der privaten Eigentums- und damit Machtanhäufung.4

Unproduktives Eigentum (das durchaus auch aus Kapitalerträgen kommen kann, das dem Investitionszyklus entzogen wurde) muss hingegen nicht zwingend akkumuliert werden. Die Vermehrung derartigen Vermögens (z. B. in der Form von privaten Konsumgütern wie Kleidung, Schmuck, Kunstwerken usw.) kann aus diesem Grund schon ab einem wesentlich geringeren Grad der Konzentration unterbunden werden, ohne dabei der produktiven Struktur der Wirtschaft zu schaden.

Für produktives Eigentum gilt es, die Notwendigkeit der Akkumulation gegen die Vermeidung gefährlicher Konzentration abzuwägen. Die Vermehrung unproduktiven Eigentums ist ökonomisch nutzlos und kann schon bei wesentlich geringerer Konzentration unterbunden werden.

Kein Einkommen ist gleicher!

Ich möchte nun auf privates, in erster Näherung unproduktives Vermögen4 und dessen Besteuerung eingehen, unter anderem weil es in den letzten Jahren immer wieder in der österreichischen Politik instrumentalisiert wird.5 Dabei werde ich versuchen, selber keinen ideologischen Standpunkt zu vertreten, sondern nur einige Trivialitäten aufzuzählen und damit Rahmen für steuerpolitische Debatten zu schaffen.

Unter der Annahme, dass (a) Eigentum selbst unantastbar, (b) exzessive Ansammlung von unproduktivem Eigentum verhindert werden soll und deshalb auch (c) der Staatshaushalt sich überwiegend aus Steuern zur Vermeidung solcher Akkumulation finanzieren soll, gelten folgende Prinzipien zur Besteuerung von unproduktivem Eigentum:6

  1. Einkommen, also Vermögenszuwächse muss besteuert werden, Vermögen selbst kann wegen (a) nicht besteuert werden.
  2. Einkommen muss progressiv besteuert werden – je höher das Einkommen, umso höher der Steuersatz. Ein Höchststeuersatz ist zur Erreichung von (b) widersinnig.7
  3. Einkommen jeder Art muss gleichermaßen besteuert werden, weil es gleichermaßen zum Vermögenszuwachs beiträgt. Insbesondere müssen Kapital-, Zins-, Miet- und Erbschaftseinkommen gemeinsam versteuert werden.
  4. Gewisse Vermögensverluste8 müssen gegengerechnet werden können. Das impliziert zumindest einen Freibetrag für Vermögensverlust durch alltägliche Ausgaben (Nahrung, Unterkunft, usw.) und Steuerfreiheit für Zinserträge unter der Inflation weil sonst eigentlich das Vermögen selbst besteuert wird.
  5. Steuersätze sollten nach (c) auf realen Wert abgestimmt sein und deshalb auch laufend an die Inflation angepasst werden (Abgeltung der „kalten Progression“).

Ich möchte unterstreichen, dass diese Anforderungen zunächst nur auf die Besteuerung von Einkommen natürlicher Personen zutreffen und inhaltlich eigentlich noch unbestimmt sind. Von Kommunisten bis zu Neoliberalen sollten sich alle damit anfreunden können – „nur“ in der Steilheit der Progression und der Auslegung der berücksichtigten Verluste sollten Unterschiede auftreten.

Steuerreform – Inkonsistenz von „links“ und „rechts“

Die Gegenfinanzierung des Steuermodells von ÖGB/Arbeiterkammer9 verstößt zunächst gegen die Unantastbarkeit von Eigentum, also auch gegen die österreichische Verfassung. Zugleich geht es nicht auf die widersinnige und derzeit bestehende ungleiche Besteuerung von Einkommen aus Arbeit, Vermietung und Verpachtung und Einkommen aus Kapitalerträgen ein,10 ebensowenig wie auf die fehlende Progressivität des Grenzsteuersatzes ab einem gewissen Jahreseinkommen.

Die ÖVP11 verschließt sich zur Gänze der Gleichbesteuerung von Arbeits- und Kapitalerträgen natürlicher Personen. Es wird zum Beispiel die Erbschaftssteuer als ungerechte, „doppelte Besteuerung“ kritisiert. Dabei sind alle Steuern dieser Art! Nach der Einkommenssteuer wird bei Konsum Mehrwertsteuer fällig, dann im Unternehmen ein Arbeitgeberbeitrag, dann von Angestellten wieder Einkommenssteuer, der bei Konsum abermals die Mehrwertsteuer speist, usw. ad infinitum.12 Dass bei Schenkung oder Erbschaft auf schon versteuertes Eigentum wieder Steuern fällig werden, wäre also keine erschreckende Anomalie, sondern eine absolute Banalität.

Mit der Realität umgehen – Steuerflucht und Detailfragen

Die Realität ist komplex und die von mir verteidigte Besteuerung aller Einkünfte praktisch schwierig, genauso wie die Gegenrechnung aller möglichen Verluste. Darüber hinaus sind Vermögende in der Regel mobil und können hohen Grenzsteuersätzen, insbesondere auf Kapitalerträge, (sei es legal, halblegal oder illegal) leichter entgehen. Nimmt man aber z. B. grassierende Steuerflucht zum Anlass, Kapitalerträge nicht mehr progressiv zu besteuern, wie es in Österreich gemacht wurde,13 dann sind es effektiv Gesetzesbrecher, welche die Grundsätze der Gesellschaft bestimmen, anstatt dass sie sich ihnen beugen. So eine Vorgangsweise halte ich in keinem Fall für angebracht.

Es gilt natürlich auch andere Details zu klären, wie einmalige Einkommensquellen (z. B. durch Erbschaften oder Verkauf von Immobilien) auf mehrere Jahre verteilen zu können, weil sie anders zu Vermögenswachstum führen als regelmäßiges Einkommen (wie Mieteinkünfte, Lohn, Dividenden, usw.); wie gewisse sozial nützliche Lebensformen (wie die Familie) unterstützt werden können, in dem Freibeträge und Steuersätze angepasst werden. Diese Komplikationen sind aber meines Erachtens nur technischer Natur.

Nachtrag (24. Februar 2015): Die SPÖ hat sich, nach der letztwöchigen Intervention von Michael Häupl, offensichtlich von den Steuern auf Eigentum verabschiedet – sie setzt jetzt zumindest teilweise (wenngleich mit abstrusen ideologisch aufgeladenen Konstruktionen wie „Luxusimmobiliensteuern“) auf eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitalerträgen. Die ÖVP bleibt mit ihrer Ablehnung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei der Bevorzugung von arbeitsfreien Einkommen.


  1. Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (1867) 

  2. Kommunistische Staaten, in denen die Produktionsmittel nicht zum individuellen Eigentum werden können, sind ein Beispiel dafür. Aber auch in kapitalistischen Staaten gibt es hoheitliche Aufgaben, wie Justiz, Landesverteidigung, usw., welche nicht in private Hand gelangen dürfen. 

  3. Der Kommunismus begegnet dieser Spannung dadurch, dass Kapital zwar angehäuft werden kann, in den Händen des Kollektivs bleiben muss. Der Nachteil daran liegt darin, dass eine vollständig kollektive Verwaltung der Produktionsmittel träge ist, und sich in einer durch Konsum geprägten Gesellschaft recht ineffizient verhält. 

  4. Selbstverständlich bin ich mir der Unschärfe des Übergangs bewusst – sind eine Wohnung, die teilweise vermietet wird, oder Kleidungsstück, das teilweise in der Arbeit getragen wird nun Kapital oder nicht? 

  5. Vgl. z. B. den Artikel „Gerechtigkeitsmaschine oder Leistungskiller“ im Falter 4/15. 

  6. Was Kapital betrifft, also im Wesentlichen Unternehmensbesteuerung, möchte ich mich hier nicht festlegen – insbesondere ist es für Unternehmen nicht klar, ob Gewinne, insofern sie neu investiert werden, besteuert werden müssen. Es sollte jedoch zumindest die Kapitalansammlung jenseits der ökonomischen Notwendigkeit eingeschränkt werden, weil sie unter anderem zu übermäßiger politischer Macht und Monopolbildung führt. Eventuell könnte dies durch eine geringe aber dennoch progressive Umsatzsteuer geschehen, die extrem große Unternehmen gegenüber kleineren benachteiligt und damit wirtschaftlichen Wettbewerb begünstigt. 

  7. Ich möchte hier nicht auf die konkrete Umsetzung eingehen – ob die 90% Grenzsteuersatz schon ab einer Million Euro oder erst ab hundert Millionen Euro pro Jahr gelten sollen, ist eine politische Entscheidung. Dass zur Vermeidung einer für übermäßig erachteten Vermögensansammlung (auch hier ist der Betrag eine politische Entscheidung) nur monoton steigende Grenzsteuersätze fähig sind, ist aber eine einfache mathematische Tatsache. 

  8. Auch hier sind ganz verschiedene Auslegungen möglich. Vom der stark kollektivistischen, bei der nur ein geringer Freibetrag bei der Steuerberechnung abgeschrieben wird und keine anderen Kosten berücksichtigt werden, bis zum sehr liberalen, bei dem fast alle Ausgaben, unter anderem auch für Konsumgüter gegengerechnet werden können und deshalb für Vermögende auch ein höherer deutlich Abschreibungsbetrag als für Nichtvermögende zustande kommen kann. 

  9. Vgl. lohnsteuer-runter.at

  10. Die Einkommenssteuer ist bis zu einem gewissen Grad progressiv und betrifft nur Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Spekulation. Dazu zählen nicht Kapitalerträge, welche pauschal, also nicht-progressiv mit 25% besteuert werden. 

  11. Vgl. das ÖVP-Programm zur Steuerreform

  12. Dass jede Form von Steuer mehrmals auf „ein- und denselben Euro“ angewandt wird, ist auch eine Grundlage der makroökonomischen Berechnung, vgl. Multiplikator (Volkswirtschaft)

  13. Es war mitunter ein Grund für die Einführung der Endbesteuerung von Kapitaleinkünften 1993, weil zuvor der größte Teil der Steuern auf Kapitaleinkünfte hinterzogen wurde (vgl. Deutsch-Österreichisches Arbeitsgespräch über Steuerfragen, 2003). Hier wurde also wegen Steuerhinterziehung im großen Stil auf die progressive Besteuerung von Kapitalerträgen verzichtet, anstatt die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung zu eliminieren – eine Kapitulation in die Prinzipienlosigkeit, die sich zum Europäischen Standard entwickelt hat.