Resignation und Angst – zwei Stützen der Islamischen Republik Iran

Die politische Stabilität der Islamischen Republik Iran hat neben kulturellen und historischen Faktoren auch grundlegende strukturelle Gründe. Einerseits die allgemeine politische Resignation, die mit der Intransparenz der politischen Entscheidungsfindung und der Internalisierung jeglicher Opposition einhergeht. Andererseits die latente Angst als Reaktion auf die Gewalt, mit der auf ernsthafte Opposition gegen das System geantwortet wird.

  21. Oktober 2018    8' Lesezeit

Nachdem ich im letzten Beitrag auf einen sehr spezifischen Aspekt der Islamischen Republik Iran eingegangen bin, möchte ich in diesem Artikel die Stabilität des politischen Systems der Islamischen Republik etwas allgemeiner und systematischer untersuchen. Nach einem kurzen Überblick stabilisierender Faktoren sozialer und kultureller Natur möchte ich das Augenmerk auf zwei strukturelle Merkmale legen, die zum vierzigjährigen Bestehen der Islamischen Republik beigetragen haben und weiterhin beitragen.

Ich werde dabei auf einer rein deskriptiven Ebene bleiben und keinesfalls darüber urteilen, ob das politische System des Iran in dieser Form weiterbestehen soll oder nicht.

Soziale und kulturelle Merkmale

Es gibt mehrere soziokulturelle Faktoren, die meines Erachtens zum Erfolg der Islamischen Republik beigetragen haben. Der Anteil an diesem Erfolg ist schwer einzuschätzen, die folgende Aufzählung impliziert deshalb auch keine Reihung:

  • Die islamische Revolution ist großteils als Reaktion einer traditionellen Gesellschaft auf einen überschießenden Modernisierungsschub – die „Weiße Revolution“ – zu werten. Der sich als „islamisch“ gebende Staat verwertet viele Aspekte einer von Bräuchen und Riten geprägten Gesellschaft, der Ehe und Familie besonders viel Wert beimisst und in der allgemein die individuelle Freiheit gegenüber dem Kollektiv untergeordnet ist.
  • Der iranische Nationalstolz, der durch den Mythos eines 2500 Jahre durchgehend bestehenden Persischen Reichs fest im kollektiven Bewusstsein verankert war, wurde durch den Verteidigungskrieg gegen den Irak tragisch überhöht und erfolgreich von der Islamischen Republik vereinnahmt.
  • Die Angst der Mittel- und Oberschicht, dass der soziale Frieden und der – insbesondere im regionalen Vergleich – signifikante Wohlstand durch einen Systemwechsel verloren gehen würden.
  • Die schwache wirtschaftliche, politische und kulturelle Emanzipation der Jugend von der Generation ihrer Eltern, die zu einer gewissen Lähmung der Jugend in politischen Fragen führt.

Ein übergreifender und wahrscheinlich grundlegenderer Faktor ist, dass sich keine legitime Oppositionsbewegung – weder im Iran noch außerhalb –1 herausbilden konnte. Die weit verbreitete Unzufriedenheit mit dem System kann sich somit – ohne Bewegung, ohne alternative Vision – nicht kristallisieren. In den folgenden zwei Abschnitten möchte ich zwei Faktoren – Resignation und Angst – für diese Alternativlosigkeit ausmachen und ihre institutionellen Grundlagen beleuchten.

Institutionelle Intransparenz und Resignation

Um das Fehlen jeglicher glaubwürdiger Oppositionsbewegung zu erklären, ist zunächst ein Grundverständnis des institutionellen Gefüges der Islamischen Republik notwendig. Auf das Äußerste vereinfacht entspricht das System, das durch die Verfassung von 1979/1989 eingerichtet wurde, einer semipräsidialen parlamentarischen Demokratie (nach französischem Muster) auf die ein lückenloses „islamisches“ Kontrollsystem aufgepfropft wurde, das von einem „Revolutionsführer2 geleitet wird (siehe Abbildung).

Grundzüge des politischen Systems der Islamischen Republik Iran, adaptiert von The Wall Street Journal

Die große Komplexität darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kontrolle der „islamischen“ Institutionen über die demokratischen absolut lückenlos ist: Der effektiv vom Revolutionsführer abhängige Wächterrat trifft vor jeder Wahl eine Vorauswahl „akzeptabler“ Kandidaten – auch für die Wahl des eigentlich zur „Kontrolle“ des Führers vorgesehenen Expertenrats. Zudem überprüft der Wächterrat Wahlergebnisse und kann jegliches Gesetzesvorhaben zurückweisen. Schließlich kann auch die (dem Revolutionsführer untergeordnete) Judikative besonders unliebsame politische Gegner ausschalten.

Ist einem das Ausmaß der Kontrolle des Revolutionsführers bewusst geworden, verwundert der institutioneller Wildwuchs. Das System wäre verständlicher und vor allem effizienter, wenn der Führer selbst die Aufgaben des Präsidenten, des Wächter- und Schlichtungsrats übernähme; die pseudodemokratischen Elemente in der Form des Parlaments und des Expertenrats könnten weiterhin bestehen, sodass das Konstrukt ohne allzu große Verrenkungen weiterhin den Begriff „Republik“ im Namen führen könnte.

Meines Erachtens sind die bizarre Intransparenz und Redunzanz nicht das unerwünschte Nebenprodukt eines überhasteten Verfassungsgebung sondern stellen ein bewusst gewähltes Mittel zur Systemerhaltung dar. Mit dem Tod Khomeinis und der ohnehin notwendigen Verfassungsreform3 wurde Wert etwa darauf gelegt, die Kontrolle des Revolutionsführers auszubauen und eine weitere „unnötige“ und vollständig vom Führer abhängige Institution – den Schlichtungsrat – zu schaffen, die zwischen Parlament und und Wächterrat „vermitteln“ soll (was der Führer natürlich genauso gut selbst machen könnte).

Die Konsequenz des institutionellen Wildwuchses4 ist eine systematische Intransparenz bei der Entscheidungsfindung – das Merkmal einer „Semiautokratie“.5 Der Revolutionsführer muss meist nicht direkt in die Prozesse einzugreifen, sondern lässt die Institutionen manchmal mit-, manchmal gegeneinander arbeiten und übernimmt gegebenenfalls die Rolle des Schiedsrichters. Die Auseinandersetzungen zwischen Institutionen führen zu einer Verdeckung und Immunisierung der tatsächlichen Entscheidungsträger. Es ist bezeichnend, dass Verschwörungstheorien über die „wahren Machthaber“ derart vielfältig sind – wahlweise sind die Revolutionsgarden, die religiösen Stiftungen, der zweitälteste Sohn Khameneis, die Larijani-Brüder hinter dem Vorhang tätig –, und dass keine dieser Theorien völlig von der Hand zu weisen ist. Verschwörungstheorien sind ein Zeichen, dass sich fast alle Iraner mit der Unverständlichkeit des Systems abgefunden haben auch argumentativ keinen Angriffspunkt mehr darin ausmachen können.

Neben der Intransparenz der tatsächlichen Entscheidungsfindung erlaubt die institutionelle Komplexität auch, gewisse Formen der Opposition zu internalisieren und somit zu neutralisieren.6 Die Auseinadersetzungen (etwa zwischen Parlament und Wächterrat) die das Land permanent lähmen, sind dabei nicht nur ein Schauspiel für die Bevölkerung, sondern resultieren oftmals aus persönlichen Ambitionen und tatsächlich unterschiedlichen Ideologien der involvierten Akteure. Das größte Potenzial für Antagonismus bietet das Verhältnis zwischen Revolutionsführer und Präsidenten, der formal der Chef der Exekutive ist. Die letzten Präsidenten – Rohani, Ahmadinejad und Khatami – haben alle zu einem gewissen Zeitpunkt ihrer Präsidentschaft eine eindeutige Oppositionsrolle gegenüber dem Führer eingenommen.

Trotz des enormen – und im Fall Khatamis und Ahmadinejads unübersehbaren – Machtgefälles zwischen Revolutionsführer und Präsidenten, wird letzterer zumindest als wichtig genug angesehen, um den Einfluss der Bevölkerung auf seine Wahl auszunutzen. Hier lohnt es, die zeitliche Dimension der Delegation der Macht im politischen System zu beachten. Bis auf wenige Ausnahmen7 werden unliebsame Volksvertreter nicht während ihrer Amtszeit abgesetzt, sondern erst von den folgenden Wahlen ausgeschlossen. Dadurch ergibt sich zwischen den Wahlen ein Zeitraum einer sehr eingeschränkten, aber durchaus realen Autonomie für die gewählten Institutionen, die insbesondere mediale Aufmerksamkeit und relative Meinungsfreiheit beinhaltet. Diese zeitlich begrenzte Autonomie reicht aus, um die Mitwirkung des Volkes bei der Auswahl sicherzustellen.

Die systematische institutionelle Intransparenz verdeckt zwar nicht die undemokratische Natur des politischen Systems der Islamischen Republik, sie schafft aber genug Intransparenz bei der Entscheidungsfindung um die Bevölkerung über die Verantwortlichen im Unklaren zu lassen und bei Unzufriedenheit kein klares Feindbild zu bieten, beziehungsweise diese während der pseudodemokratischen Wahlen zu neutralisieren.

Das Volk ist mehrheitlich dazu resigniert, an der Auswahl des kurzfristig „geringeren Übels“ teilzunehmen und blendet dabei bewusst aus, dass längerfristig die Kandidaten „alle gleich“ (d.h. vom Führer abgesegnet) sind. Das erklärt auch, weshalb die Wahlbeteiligung bei Präsidentschaftswahlen bei bemerkenswerten 70-80% liegt.8 Das Volk greift jeden – noch so kleinen – Spielraum der Mitgestaltung auf und wird dadurch davon abgehalten, sich vom System abzuwenden.

Gewalt und Angst

Die institutionelle Verwirrung und Diffusion der Verantwortlichkeit ist meines Erachtens zwar notwendig, aber nicht hinreichend, um das Fehlen signifikanter Oppositionskräfte und damit den Fortbestand des politischen Systems des Iran zu erklären. In manchen autoritären Systemen sind allumfassende Zensur oder vollständige Abschottung von der Außenwelt dafür verantwortlich; die Islamische Republik toleriert hingegen recht viel gesellschaftliche Offenheit9 und greift als zweites institutionelles Standbein bemerkenswerterweise allein auf Gewalt zurück.

Zum einen ist Gewalt – beziehungsweise Gewaltandrohung – eine vorbeugende Maßnahme, welche die Grenzen der Toleranz des Systems aufzeigen und durchsetzen soll. Im Iran werden die allermeisten Regelverstöße (auch gegen die islamischen Grundprinzipien) ignoriert, solange sie nicht politisch aufgefasst werden können und die Islamische Republik nicht gefährden. So werden etwa gemischtgeschlechtliche Feste, Alkoholkonsum und Tanz im privaten Rahmen ebenso toleriert, wie wüste Beschimpfungen des Regimes und der Machthaber, auch in der Öffentlichkeit. Hingegen werden Handlungen, die das Regime gefährden könnten, wie an eine organisierte Kritik am System (etwa durch gewerkschaftliche Arbeit oder nicht genehmigte Straßenproteste) oder verbotene Verhalten, die politisch gedeutet werden können (wie etwa das Abnehmen des Kopftuchs) nicht hingenommen. In solchen Fällen wird mit massiver wirtschaftlicher, psychischer und oftmals physischer Brutalität reagiert, die nicht vor Freunden, Familie und Rechtsanwälten halt macht. Diese (oft auch im Iran illegale) Gewalt wird ülicherweise bestenfalls halbherzig vertuscht, sodass die Grenzen und die Konsequenzen eines Übertritts jedem bekannt sind.10 Somit muss sich jeder Iraner zwischen Passivität,11 Emigration12 und tatsächlichem Widerstand – mit der Angst vor Gewalt gegen das gesamte Umfeld einhergehend – entscheiden.

Zum anderen treten immer wieder Ausnahmesituationen auf, in denen die interne Spannung den ihr ursprünglich zugewiesenen Rahmen sprengt und das gesamte System plötzlich gefährdet. Der anfänglich große Liberalisierungseifer Khatamis und die Opposition zu wichtigen Institutionen des Systems, wie der Judikative und dem Wächterrat, wurde nach der Schließung einer wichtigen Zeitung in Studentenprotesten von 1999 unvermutet externalisiert und zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Teil des Volks und der tatsächlichen Führung. Bei Demonstrationen wird die Angst durch das kollektive Auftreten verringert. Deshalb hat es auch rasche und massive Gewaltausübung gebraucht, um den Preis für öffentliche politische Engagement dramatisch in die Höhe zu treiben und die Angst vor dem System wieder zu etablieren. Ein ähnliches Szenario spielte sich bei der Niederschlagung der Grünen Bewegung 2009 ab – das Ausmaß der Proteste erforderte eine nochmals brutalere Vorgehensweise, inklusive Massenverhaftungen und Folter von Inhaftierten, wodurch einer ganzen Generation dauerhaft Angst vor der Teilnahme an Demonstrationen eingeflößt wurde. Am Rande sei angemerkt, dass der direkt unter staatlicher Kontrolle stehende Sicherheitsapparat für solche Ausnahmesituationen nicht ausreicht (oder nicht als zuverlässig genug eingestuft wird) und üblicherweise teilautonome „Freiwilligenmilizen“ eingesetzt werden, was die Prekarität der umfassenden Gewaltausübung verdeutlicht.

Gewalt (ihre Ausübung und Androhung) ist durch die Angst, die sie hervorruft, die zweite Stütze der Islamischen Republik Iran. Ihre primäre Aufgabe ist die Unterbindung der Entstehung organisierter revolutionärer Kräfte; dafür reicht zumeist die bloße Gewaltandrohung aus. In Ausnahmefällen, wenn systemgefährdende Kräfte sich mehr oder weniger organisieren (wie zuletzt 2009), kann auch eine umfassendere Art der Gewaltausübung notwendig werden.

Fragile Zukunftsszenarien

Unter dem Gesichtspunkt der systemimmanenten Intransparenz und Gewalt lassen sich auch zukünftige Entwicklungen untersuchen und Schwierigkeiten bei einer Systemänderung erkennen.

Der manchmal prophezeite Übergang von dem jetzigen intransparenten, semiautokratischen System zu einer klassischen (Militär)Diktatur würde der Opposition ein klares Feindbild geben und müsste deshalb aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer wesentlich umfassenderen Überwachung und Gewaltausübung einhergehen. Ob dafür genug loyale Milizen vorhanden sind, bleibt offen.

Auf der anderen Seite müsste ein von den USA herbeigesehnter Systemwechsel (gegebenenfalls durch eine militärische Intervention) zu einer „klassischen“ säkularen Demokratie zunächst das Gewaltpotenzial der bisherigen staatlichen und halbstaatlichen Sicherheitskräfte kanalisieren und daraufhin die bislang nie erprobte offene Konfrontation zwischen extrem unterschiedlichen Ideologien (von radikalem Islamismus zu umfassendem Säkularismus, von hasserfülltem Antiamerikanismus zu blinder Bewunderung für die USA, usw.) friedlich zu bewältigen.

  1. Die einzige nennenswerte Oppositionsbewegung ist die Organisation der „Mojahedin-e khalk“ (MEK oder MKO). Die sektenartige Bewegung setzte, nachdem sie nach der Revolution marginalisiert wurde, auf Terrorismus und die Unterstützung Saddam Husseins im Iran-Irak-Krieg. Außerhalb der Diaspora genießt sie dementsprechend nur marginal Unterstützung.
  2. In der Zwölferschia kommt die Rolle der Gesetzgebung Rolle prinzipiell einem Zweig der Familie Mohammeds (den zwölf Imamen) zu. Da Mahdi – der letzte Imam – verschollen ist, soll in der Islamischen Republik Iran ein ausgewählter „Jurist“ – der Revolutionsführer – dessen Rolle einnehmen.
  3. Khamenei hätte ansonsten – als damals recht unbedeutender Geistlicher – nicht das Amt des Revolutionsführers übernehmen können. Der Tod Khomeinis und die Auswahl des relativ blassen Khameneis markieren auch den Übergang zwischen einem charismatischen und einem institutionalisierten semiautokratischen System.
  4. Die sich unter anderem auch durch die Streitkräfte (mit der Zweiteilung Armee-Revolutionsgarden) und untere Ebenen des politischen Systems zieht.
  5. Daniel Brumberg und Farideh Farh (2016) Politics of Contention and Conciliation in Iran’s Semiautocracy, in: Power and Change in Iran, Bloomington:Indiana University Press.
  6. Die Opposition wird durch die Aufnahme in das System nicht nur gezähmt, sondern mittelfristig auch delegitimiert.
  7. Etwa der Absetzung des Präsidenten Banisadr im Anschluss an die Revolution.
  8. Diese Zahlen können zwar nicht unabhängig verifiziert werden, die Größenordnung wurde mir jedoch in Gesprächen bestätigt. Es ist bemerkenswert, dass trotz der mit rein statistischen Methoden auszumachenden Wahlmanipulation 2009 die Wahlbeteiligung nicht eingebrochen ist.
  9. Die Ein- und Ausreise in den Iran ist weiterhin fast problemlos möglich. Es existiert zwar eine gewisse Internetzensur, sie kann aber meist mit sehr einfachen Mitteln umgangen werden, obwohl die technischen Mittel, um dies zu unterbinden durchaus vorhanden wären.
  10. Es gibt einige wenige Fälle, in denen Grenzen unerwartet neu gezogen werden – etwa als Anfang 2018 plötzlich Umweltschützer ebenfalls als politische Gefahr betrachtet wurden und aufgrund fadenscheiniger Vorwände inhaftiert wurden. Dadurch wurde der Öffentlichkeit auch mitgeteilt, dass Umweltschutz fortan an ein „heikles“ Thema ist.
  11. Der sich auch als „Pseudowiderstand“ äußern kann, der gegen staatliche Vorgaben verstößt, aber keine politische Komponente entfaltet.
  12. Interessanterweise sind auch emigrierte Iraner (auch wenn eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird, kann die iranische de facto nicht abgelegt werden), die großen Wert auf Familie legen und deshalb zurückkommen, auch im Ausland von dieser Entscheidung betroffen. Zusammenarbeit mit ausländischen Medien (BBC Persia, Voice of America, Deutsche Welle usw.) kann etwa zur Festnahme bei einem Familienbesuch oder zu Schikanen für zurückgebliebene Familienangehörige führen. Die Gewaltandrohung wirkt – wenngleich in einem anderen Ausmaß – somit auch auf die iranische Diaspora, was mit ein Grund für deren schwache politische Organisation ist.